- Die Masterarbeit ist in vier drei Exemplaren beim Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641) spätestens am letzten Tage der Bearbeitungszeit abzugeben. Bei Postversand muss die Arbeit so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens am letzten Tag des Bearbeitungszeitraums in der HAW Hamburg eingeht.
- Mit der Arbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung und die Einwilligung zur Veröffentlichung abzugeben.
- Die Arbeit ist in gehefteter, gebundener oder anderer geeigneter Form im Format DIN A4 zusammenzustellen.
- Ton-, Bild- oder Datenträger sind in die Arbeit einzubinden.
- Die Kosten für die Erstellung der Ausfertigungen gehen zu Lasten des Kandidaten.
5. Vortrag (Kolloquium)
- Zum Abschluss der Masterarbeit kann die Arbeit durch den Kandidaten / die Kandidatin in einem Kolloquium vorgestellt werden.
6. Bewertung
- Die Masterarbeit wird von den beiden Gutachtern bewertet.
- Beide Gutachter fertigen eine schriftliche Beurteilung an.
- Die Gesamtnote der Masterarbeit errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Gutachten.
7. Veröffentlichung
- Erfolgreich bestandene Master-Arbeiten werden öffentlich ausgelegt.
- Wird eine Veröffentlichung der Arbeit nicht gewünscht, so kann dies durch eine entsprechende Erklärung verhindert werden. Hierzu ist im Fakultätsservicebüro ein Formular erhältlich.
Kontakt
Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641)
Prüfungsausschuss
Stand 10.10.2017