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Ihr braucht für den Master-Abschluss 210 300 CP. Der Master hat 90 CP, also fehlen bei einem 180 CP BA 30 CP
- Etwaig fehlende 30 CP können auf drei Wegen erlangt werden.
- Sie können auch noch nach der Master-Thesis erbracht werden, dann gibt es das Zeugnis nach der Einreichung.
- Grundlage für diese Regelungen ist § 21 (2) a.-c. in der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Zeitabhängige Medien / Sound – Vision – Games.
- Dokumente immer analog in das Fach und digital per E-Mail an den / die Prüfungsausschussvorsitzende/n (PAV).
- Anerkannte Leistungen werden vom / von der PAV gesammelt. Sind die fehlenden CP (in der Regel 30) erbracht, wird dies automatisch an das Fakultätsservicebüro gemeldet und in die Studienleistungen eingetragen.
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