- Die Masterarbeit ist in vier Exemplaren beim Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641) spätestens am letzten Tage der Bearbeitungszeit abzugeben. Bei Postversand muss die Arbeit so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens am letzten Tag des Bearbeitungszeitraums in der HAW Hamburg eingeht.
- Mit der Arbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung abzugeben.
- Die Arbeit ist in gehefteter, gebundener oder anderer geeigneter Form im Format DIN A4 zusammenzustellen.
- Ton-, Bild- oder Datenträger sind in die Arbeit einzubinden.
- Die Kosten für die Erstellung der Ausfertigungen gehen zu Lasten des Kandidaten.
5. Vortrag (Kolloquium)
- Zum Abschluss der Masterarbeit kann die Arbeit durch den Kandidaten / die Kandidatin in einem Kolloquium vorgestellt werden.
6. Bewertung
- Die Masterarbeit wird von den beiden Gutachtern bewertet.
- Beide Gutachter fertigen eine schriftliche Beurteilung an.
- Die Gesamtnote der Masterarbeit errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Gutachten.
7. Veröffentlichung
- Erfolgreich bestandene Master-Arbeiten werden öffentlich ausgelegt.
- Wird eine Veröffentlichung der Arbeit nicht gewünscht, so kann dies durch eine entsprechende Erklärung verhindert werden. Hierzu ist im Fakultätsservicebüro ein Formular erhältlich.
Kontakt
: Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641)
Prüfungsausschuss
Stand 10.10.2017