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  • Die Masterarbeit ist in vier Exemplaren beim Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641) spätestens am letzten Tage der Bearbeitungszeit abzugeben. Bei Postversand muss die Arbeit so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens am letzten Tag des Bearbeitungszeitraums in der HAW Hamburg eingeht.
  • Mit der Arbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung abzugeben.
  • Die Arbeit ist in gehefteter, gebundener oder anderer geeigneter Form im Format DIN A4 zusammenzustellen. 
  • Ton-, Bild- oder Datenträger sind in die Arbeit einzubinden.
  • Die Kosten für die Erstellung der Ausfertigungen gehen zu Lasten des Kandidaten.

5. Vortrag (Kolloquium)

  • Zum Abschluss der Masterarbeit kann die Arbeit durch den Kandidaten / die Kandidatin in einem Kolloquium vorgestellt werden.

6. Bewertung

  • Die Masterarbeit wird von den beiden Gutachtern bewertet.
  • Beide Gutachter fertigen eine schriftliche Beurteilung an.
  • Die Gesamtnote der Masterarbeit errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Gutachten.

7. Veröffentlichung

  • Erfolgreich bestandene Master-Arbeiten werden öffentlich ausgelegt.
  • Wird eine Veröffentlichung der Arbeit nicht gewünscht, so kann dies durch eine entsprechende Erklärung verhindert werden. Hierzu ist im Fakultätsservicebüro ein Formular erhältlich.

Kontakt

: Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641)

Prüfungsausschuss

Stand 10.10.2017