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Richtlinie zur Durchführung der Master-Arbeit (Thesis)
im

Für den Studiengang Zeitabhängige Medien / Sound – Vision – Games

Stand 10.10.2017

Grundlage ist der §15 der APStO

1.

Allgemeines zur Master Arbeit:

Allgemein

  • Zum
Abschluss
  • Ende des
Masterstudienganges
  • Masterstudiengangs ist von den Studierenden eine Masterarbeit (Thesis
(Master- Arbeit
  • ) zu
erarbeiten
  • erstellen.
In der Master-Arbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, eine Aufgabe aus dem ihrem Studiengang entsprechenden beruflichen Tätigkeitsfeld selbstständig
  •  
  • In dieser sollen sie eine Aufgabe aus den Feldern ihres Studiengangs selbstständig und unter Anwendung wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Methoden und
Erkenntnissen zu
  • Erkenntnisse bearbeiten.
  • Die
Master-Arbeit
  • Thesis ist
eine
  • schriftliche Ausarbeitung.
Die Aufgabe bzw. das Thema wird über das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ausgegeben. Die Ausgabe der Thesis setzt die erfolgreiche Erlangung von mindestens 45 CP im Rahmen des MA Studiums voraus (§5 PStO). Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Monate (16 Wochen). Die Master-Arbeit ist in vier Exemplaren bei der Verwaltungsgeschäftsstelle spätestens am letzten Tage der Bearbeitungszeit abzugeben. Bei Übersendung mit der Post ist ein Nachweis der rechtzeitigen Einlieferung erforderlich (z.B. Datum des Poststempels). Ein zugelassener Prüfer (oder Prüferin)
  • Professor*innen schreiben Themen aus oder die Studierenden schlagen eigene Themen vor, die mit den Betreuer*innen abgestimmt werden.
  • Das Verhältnis theoretischer und praktischer Anteile kann vorher zwischen BetreuerInnen und Studierenden diskutiert und festgelegt werden. 
  • Die Thesis kann begonnen werden, wenn mindestens 45 CP Studiums erbracht sind.
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt 16 Wochen. Das Thema muss so gewählt sein, dass es in dieser Zeit bearbeitet werden kann.
  • Ein/e zugelassene/r Prüfer*in des Departments Medientechnik betreut und bewertet die Arbeit (
1. Gutachter/ in
  • ErstgutachterIn). Zusätzlich erfolgt eine Bewertung durch eine zweite Person (
2. Gutachter/
  • Zweitgutachter*in).
Für das Zweitgutachten
  • Hierfür können auch Personen aus anderen Fakultäten, Hochschulen oder aus der Wirtschaft bestellt werden
. Die Note der Master-Arbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen
  • .

2.

Definitionsphase

Professorinnen oder Professoren schreiben Themen aus oder die Studierenden erarbeiten einen Themenvorschlag, der mit einem Betreuer/in abgestimmt wird. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb von 16 Wochen bearbeitet werden kann. Zusätzlich sollte ein Zweitgutachter/in bestimmt werden. Hierbei kann es sich um eine Person aus dem Kreise der zugelassenen Prüferinnen/Prüfer handeln. Es ist aber auch möglich, dass diese Person einer anderen Fakultät oder Hochschulen entstammt. Ebenso kann diese Person in einem Unternehmen tätig sein, das in einem Bezug zur Aufgabenstellung steht. Hierbei muss ein einschlägiger Hochschulabschluss vorhanden sein und nachgewiesen werden.

3. Anmeldung

Das Thema einer Master-Arbeit muss vor Beginn der Bearbeitungszeit beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses angemeldet werden. Hierzu wird im Einvernehmen mit den Betreuern (1. und 2. Gutachter) das Anmeldeformular (bei der Verwaltungsgeschäfts-stelle Raum E. 33 (Finkenau 35) erhältlich) ausgefüllt und unterschrieben eingereicht. Für den Fall eines externen zweiten Gutachters/Gutachterin ist ein Nachweis über

Anmeldung

  • Anmeldeformular für MA Thesis.
  • Das Thema einer Masterarbeit muss vor Beginn der Bearbeitungszeit bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden angemeldet werden.
  • Hierzu wird mit den Erst- und Zweitgutachter*innen das Anmeldeformular ausgefüllt und bei dem/der Zweitgutachter*in eingereicht. Dieser / diese reicht es dann zuerst an den/die Erstgutachter*in weiter und dieser / diese dann an den/die Prüfungsausschussvorsitzenden.
  • Bei externen zweiten GutachterInnen ist ein Nachweis über deren/dessen Qualifikation dem Anmeldeformular beizufügen (sofern von diesem Gutachter/in noch keine Arbeit im Department Medientechnik betreut wurde). Alternativ kann dieser
Qualifikations-Nachweis
  • Qualifikationsnachweis auch direkt
zum vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses gesandt
  • zur/zum Prüfungsausschussvorsitzenden geschickt werden.
Das Anmeldeformular ist bei der Verwaltungsgeschäftsstelle (Raum E 33) abzugeben.
  • Dem Formular ist eine Leistungsübersicht beizufügen, aus der hervorgeht, dass alle notwendigen Modulprüfungen (
min.
  • mindestens 45 CP) erfolgreich abgelegt wurden
(über die Verwaltungsgeschäftsstelle E 33 erhältlich). Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses legt aufgrund der Angaben im Anmeldeformular das Thema der Arbeit, die Gutachter sowie den Beginn und das Ende der Bearbeitungszeit fest. Der Studierende wird über diese Festlegung informiert.

...

  • .

3. Durchführungsphase

  • Der

...

  • /die ErstgutachterIn überzeugt sich regelmäßig vom Fortschritt der Arbeit und berät gegebenenfalls den Studierenden.
  • Wird die Arbeit als Gruppenarbeit durchgeführt, so muss die individuelle Leistung eindeutig unterscheidbar sein.
  • Die verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind vollständig anzugeben.
  • Werden Textstellen wörtlich oder dem Sinne nach aus anderen Werken entnommen, so ist dies unter Angabe der Quellen kenntlich zu machen.
  • Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag verlängert werden. Dabei ist maximal eine

...

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit auf insgesamt 32 Wochen möglich. Eine darüber

...

  • hinausgehende Verlängerung ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit muss begründet werden. Er ist schriftlich, mit einer Stellungnahme des/der betreuenden Prüfers/Prüferin versehen, vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses zu stellen. In Härtefällen kann auch eine Unterbrechung der Bearbeitung vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses genehmigt werden.

...

4. Abgabe

  • Die
Master-
  • Thesis ist in
vierfacher Ausfertigung (je ein Auslege- und Archivexemplar und zwei Ausfertigungen für die Gutachter) bei der Verwaltungsgeschäftsstelle Raum E 33,
  • gehefteter, gebundener oder anderer geeigneter Form im Format DIN A4 zusammenzustellen. 
  • Sie ist in drei Papierexemplaren abzugeben.
  • Diese sind beim Fakultätsservicebüro spätestens am letzten Tage der Bearbeitungszeit abzugeben.
Mit der Arbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung abzugeben (bei der Verwaltungsgeschäftsstelle Raum E 33 erhältlich).

Die Arbeit ist in gehefteter, gebundener oder anderer geeigneter Form im Format DIN A4 zusammenzustellen. Soweit größere Zeichnungen zur Arbeit gehören, sind diese gefaltet beizugeben. Ton-, Bild- oder Datenträger sind in die Arbeit einzubinden. Die Kosten für die Erstellung der Ausfertigungen gehen zu Lasten des Kandidaten.

6. Vortrag

    • Bei Postversand muss die Arbeit so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens am letzten Tag des Bearbeitungszeitraums in der HAW Hamburg eingeht.
  • Den Arbeiten sollte eine Datenarchiv beigefügt werden. Darin sollte die Arbeit selbst als PDF-Fassung enthalten sein. Wo sinnvoll, sollten weitere Roh- oder Projektdaten, Mediendateien usw. beigefügt werden. 
  • Eine Fassung ist für das Archiv. Diese muss – bedauerlicherweise – einen physischen Datenträger (USB-Stick oder CD/DVD) enthalten.
  • Die beiden anderen Fassungen sind für die beiden Betreuer*innen. Hier sollte das Datenarchiv direkt als Downloadlink an sie gemailt werden.
  • Die Arbeit muss eine Eigenständigkeitserklärung enthalten. In unserem Template ist diese enthalten.
  • Die Erklärung zur Veröffentlichung wurde bereits bei der Anmeldung abgegeben. Das noch kursierende Extra-Formular hierzu ist unnötig (und voll häßlich). 

5. Vortrag (Kolloquium)

  • Zum Abschluss der Masterarbeit kann (muss aber nicht)
Zum Abschluss der Master-Arbeit kann
  • die Arbeit durch den Kandidaten / die Kandidatin in einem Kolloquium vorgestellt werden.
7

6. Bewertung

  • Die
Master-Thesis
  • Masterarbeit wird von den beiden
Gutachtern
  • Gutachter*innen bewertet.
  • Beide Gutachter*innen fertigen eine schriftliche Beurteilung an.
Die Gutachten sind bei der Verwaltungsgeschäftsstelle (Raum E 33) zu hinterlegen.
  • Die Gesamtnote der
Master-Arbeit
  • Masterarbeit errechnet sich aus dem Durchschnitt der
Bewertungen der
  • beiden
Gutachter
  • Gutachten.
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7. Veröffentlichung

  • Erfolgreich bestandene
Master-Arbeiten
  • Masterarbeiten werden öffentlich in der Bibliothek / online ausgelegt.
  • Wird eine Veröffentlichung der Arbeit nicht gewünscht, so kann dies durch eine entsprechende Erklärung auf dem Anmeldeformular verhindert werden.
Hierzu existiert ein Vordruck (bei der Verwaltungs- geschäftsstelle E 33 erhältlich).

Kontakt: z.Zt. Sabrina Ehlis/Natalia Brandenburg, Raum E 33 Tel.: 42875-7613 silke.juettner@hv.haw- hamburg.de

Prüfungsausschuss: Prof. Gunther Rehfeld gunther.rehfeld@haw-hamburg.de Prof. Thomas Görne: thomas.goerne@haw-hamburg.de 
  •  

Kontakt

Prüfungsausschuss