Für den Studiengang Zeitabhängige Medien / Sound – Vision – Games
1.
AllgemeinesAllgemein
- Zum Abschluss Ende des Masterstudiengangs ist von den Studierenden eine Masterarbeit (Thesis) zu erarbeitenerstellen.
- In der Masterarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, dieser sollen sie eine Aufgabe aus den beruflichen Tätigkeitsfeldern Feldern ihres Studiengangs selbstständig und unter Anwendung wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Methoden und Erkenntnisse zu bearbeiten.
- Die Masterarbeit Thesis ist eine schriftliche Ausarbeitung.
- Die Aufgabe bzw. das Thema wird über das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ausgegeben.
- Professor*innen schreiben Themen aus oder die Studierenden schlagen eigene Themen vor, die mit den Betreuer*innen abgestimmt werden.
- Das Verhältnis theoretischer und praktischer Anteile kann vorher zwischen BetreuerInnen und Studierenden diskutiert und festgelegt werden.
- Die Thesis kann begonnen werden, wenn mindestens 45 CP Studiums erbracht sindDie Ausgabe der Thesis setzt die erfolgreiche Erlangung von mindestens 45 CP im Rahmen des Masterstudiums voraus.
- Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Monate ( 16 Wochen).Die Masterarbeit ist in vier Exemplaren bei der Verwaltungsgeschäftsstelle spätestens am letzten Tage der Bearbeitungszeit abzugeben. Bei Postversand muss die Arbeit so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens am letzten Tag des Bearbeitungszeitraums in der HAW Hamburg eingeht. Das Thema muss so gewählt sein, dass es in dieser Zeit bearbeitet werden kann.
- Ein/e zugelassene/r PrüferIn Prüfer*in des Departments Medientechnik betreut und bewertet die Arbeit (ErstgutachterIn). Zusätzlich erfolgt eine Bewertung durch eine zweite Person (ZweitgutachterInZweitgutachter*in). Für das Zweitgutachten Hierfür können auch Personen aus anderen Fakultäten, Hochschulen oder aus der Wirtschaft bestellt werden.
- Die Note der Master-Arbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen.
2.
Definitionsphase Professorinnen oder Professoren schreiben Themen aus oder die Studierenden erarbeiten einen Themenvorschlag, der mit einem Betreuer/in abgestimmt wird. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb von 16 Wochen bearbeitet werden kann. Zusätzlich sollte ein Zweitgutachter/in bestimmt werden. Hierbei kann es sich um eine Person aus dem Kreise der zugelassenen Prüferinnen/Prüfer handeln. Es ist aber auch möglich, dass diese Person einer anderen Fakultät oder Hochschulen entstammt. Ebenso kann diese Person in einem Unternehmen tätig sein, das in einem Bezug zur Aufgabenstellung steht. Hierbei muss ein einschlägiger Hochschulabschluss vorhanden sein und nachgewiesen werden.
3. Anmeldung
Das Thema einer Master-Arbeit muss vor Beginn der Bearbeitungszeit beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses angemeldet werden. Hierzu wird im Einvernehmen mit den Betreuern (1. und 2. Gutachter) das Anmeldeformular (bei der Verwaltungsgeschäfts-stelle Raum E. 33 (Finkenau 35) erhältlich) ausgefüllt und unterschrieben eingereicht. Für den Fall eines externen zweiten Gutachters/Gutachterin ist ein Nachweis über Anmeldung
- Anmeldeformular für MA Thesis.
- Das Thema einer Masterarbeit muss vor Beginn der Bearbeitungszeit bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden angemeldet werden.
- Hierzu wird mit den Erst- und Zweitgutachter*innen das Anmeldeformular ausgefüllt und bei dem/der Zweitgutachter*in eingereicht. Dieser / diese reicht es dann zuerst an den/die Erstgutachter*in weiter und dieser / diese dann an den/die Prüfungsausschussvorsitzenden.
- Bei externen zweiten GutachterInnen ist ein Nachweis über deren/dessen Qualifikation dem Anmeldeformular beizufügen (sofern von diesem Gutachter/in noch keine Arbeit im Department Medientechnik betreut wurde). Alternativ kann dieser
Qualifikations-Nachweis - Qualifikationsnachweis auch direkt
zum vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses gesandt - zur/zum Prüfungsausschussvorsitzenden geschickt werden.
Das Anmeldeformular ist bei der Verwaltungsgeschäftsstelle (Raum E 33) abzugeben. - Dem Formular ist eine Leistungsübersicht beizufügen, aus der hervorgeht, dass alle notwendigen Modulprüfungen (
min. - mindestens 45 CP) erfolgreich abgelegt wurden
(über die Verwaltungsgeschäftsstelle E 33 erhältlich) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses legt aufgrund der Angaben im Anmeldeformular das Thema der Arbeit, die Gutachter sowie den Beginn und das Ende der Bearbeitungszeit fest. Der Studierende wird über diese Festlegung informiert.3
4. Durchführungsphase
betreuende Prüfer/in (erster Gutachter/in) - /die ErstgutachterIn überzeugt sich regelmäßig vom Fortschritt der Arbeit und berät gegebenenfalls den Studierenden.
- Wird die Arbeit als Gruppenarbeit durchgeführt, so muss die individuelle Leistung eindeutig unterscheidbar sein.
- Die verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind vollständig anzugeben.
- Werden Textstellen wörtlich oder dem Sinne nach aus anderen Werken entnommen, so ist dies unter Angabe der Quellen kenntlich zu machen.
- Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag verlängert werden. Dabei ist maximal eine