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Kurzfassung: ab dem 9. Semester studiert Ihr eigentlich zu lang. Ab dann möchten wir mit Euch darüber sprechen.

Ausgangslage

  • Der Games-Master ist mit einer Regelstudiendauer* von nur 3 Semestern ein sehr kurzer Vollzeitstudiengang.

...

  • Es ist schon in Ordnung und realistisch, dass Euer Studium etwas – oder auch merklich – länger als diese 3 Semester dauert.
  • Dennoch: zu viele unserer Studierenden studieren deutlich zu lang (aktuell im Durchschnitt •••).

Das Problem

...

  • Wir werden unter anderem daran gemessen, wie viele unserer Studierenden in welcher Zeit

...

  • ihr Studium erfolgreich beenden.

...

  • Sehr lange

...

  • Studiendauern,

...

  •  Studienabbrüche oder lange inaktive

...

  • Pausen schaden uns dabei

...

  • durchaus erheblich.
  • Das schwächt dann den Games-Master-Studiengang (aber auch unser Department Medientechnik und die Fakultät DMI) bei Verhandlungen über die Zukunft des Programms.
  • Das kann in künftigen Jahrgängen weniger Studienplätze oder Budget bedeuten – und damit weniger Lehrstunden, Arbeitsräume, Hard- und Software, Lehraufbetragte, Free Electives, Gäste, Exkursionen usw. 

Immatrikulationsordnung (bzw. hier: Exmatrikulationsordnung)

Für den Games-Master sieht unsere Immatrikulationsordnung (§ 10 siehe unten) diese Exmatrikulationsgründe vor:

  • Studiendauer ≥ 9 Semester oder
  • wenn 4 Semestern Semester am Stück keine Leistung erbracht wurde.

Ist das bei Euch der Fall, könnt Ihr exmatrikuliert werden.

Das machen wir zwar nie ohne vorherige Gespräche, aber . Aber diese Gespräche führen wir ab sofort jetzt mit Leuten Studierenden ab dem 9. Semester.Es gibt übrigens Ausnahmen für Härtefälle (Pflege und Erziehung eines Kindes unter 14, Pflege naher Angehöriger oder Vergleichbares), aber selbst mit denen möchten wir dann reden.

Bekannte

...

und nicht so bekannte

...

Gründe

Gängige und wohlbekannte Gründe für (zu) lange Studienverläufe Studien sind: 

  • Arbeit parallel zum Studium, um die hohen Kosten in Hamburg zu stemmen,
  • Anstellung als WerkstudentIn oder in Praktika, 
  • die günstige Krankenversicherung, 
  • das enthaltene HVV-Ticket, 
  • Firmengründung parallel zum Studium / Job begonnen (und dann nicht mehr zum Studieren gekommen).

Manche Studierende wissen allerdings auch nicht, dass ...wissen allerdings nicht:

  • Für Leute, die viel nebenher jobben müssen: Es gibt bald auch für den Games-Master das Angebot eines Teilzeitstudiums.
  • Wer aktuell gar nicht studiert: Man kann ein Studium auch pausieren man ein Studium bei Härtefällen auch pausieren kann – und sich dann sogar die Semestergebühren spart, odersparen.
  • Wem nur noch die Thesis fehlt: Man kann diese auch exmatrikuliert anmelden / abgeben (gegen man seine Masterarbeit am Ende auch bereits exmatrikuliert ablegen kann (für eine einmalige Anmeldegebühr von 600 €). So kann eine jahrelange unnötige Immatrikulation eingespart vermieden werden.

...

Maßnahmen

  • Deshalb Wir reden wir ab sofort mit allen Studierenden ab dem 9. Semester. Es gibt dazu dann eine Einladung zum Gespräch per E-Mail.
  • Wir wollen so sicherzustellenso zunächst sicherstellen, dass die Betroffenen dies hier überhaupt wissen.
  • Und wir möchten mit ihnen planen, wie ihr realistischer weiterer Studienplan aussieht.


...

Rechtliche Grundlage: Immatrikulationsordnung der HAW Hamburg (Auszug)

...

(4) Studierende werden exmatrikuliert, die ihr Studium über einen längeren Zeitraum nicht betreiben. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn

  • die doppelte Regelstudienzeit des Studienganges zuzüglich zweier Semester überschritten wurde (Anmerkung: das sind beim Games-Master also 8 Semester) oder 

...

  • in vier aufeinanderfolgenden Semestern kein Leistungsnachweis erbracht wurde, wobei Zeiten einer Beurlaubung nicht eingerechnet werden. 

In Fällen einer besonderen persönlichen Härte soll von der Exmatrikulation abgesehen werden. Bei der Entscheidung sind erhebliche Erschwernisse beim Studium auf Grund einer Behinderung, durch die Pflege und Erziehung eines Kindes unter vierzehn Jahren, durch die Pflege einer oder eines nahen Angehörigen sowie durch vergleichbar schwerwiegende Umstände angemessen zu berücksichtigen.