Master- vierfacher Ausfertigung (je ein Auslege- und Archivexemplar und zwei Ausfertigungen für die Gutachter) bei der Verwaltungsgeschäftsstelle Raum E 33, - gehefteter, gebundener oder anderer geeigneter Form im Format DIN A4 zusammenzustellen.
- Sie ist in drei Papierexemplaren abzugeben.
- Diese sind beim Fakultätsservicebüro spätestens am letzten Tage der Bearbeitungszeit abzugeben.
Mit der Arbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung abzugeben (bei der Verwaltungsgeschäftsstelle Raum E 33 erhältlich). - Bei Postversand muss die Arbeit so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens am letzten Tag des Bearbeitungszeitraums in der HAW Hamburg eingeht.
- Den Arbeiten sollte eine Datenarchiv beigefügt werden. Darin sollte die Arbeit selbst als PDF-Fassung enthalten sein. Wo sinnvoll, sollten weitere Roh- oder Projektdaten, Mediendateien usw. beigefügt werden.
- Eine Fassung ist für das Archiv. Diese muss – bedauerlicherweise – einen physischen Datenträger (USB-Stick oder CD/DVD) enthalten.
- Die beiden anderen Fassungen sind für die beiden Betreuer*innen. Hier sollte das Datenarchiv direkt als Downloadlink an sie gemailt werden.
- Die Arbeit muss eine Eigenständigkeitserklärung enthalten. In unserem Template ist diese enthalten.
- Die Erklärung zur Veröffentlichung wurde bereits bei der Anmeldung abgegeben. Das noch kursierende Extra-Formular hierzu ist unnötig (und voll häßlich).
5. Vortrag (Kolloquium)
Die Arbeit ist in gehefteter, gebundener oder anderer geeigneter Form im Format DIN A4 zusammenzustellen. Soweit größere Zeichnungen zur Arbeit gehören, sind diese gefaltet beizugeben. Ton-, Bild- oder Datenträger sind in die Arbeit einzubinden. Die Kosten für die Erstellung der Ausfertigungen gehen zu Lasten des Kandidaten.
5. Vortrag - Zum Abschluss der Masterarbeit kann (muss aber nicht) die Arbeit durch den Kandidaten / die Kandidatin in einem Kolloquium vorgestellt werden.
6. Bewertung
- Die Masterarbeit wird von den beiden Gutachtern Gutachter*innen bewertet.
- Beide Gutachter*innen fertigen eine schriftliche Beurteilung an.
- Die Gesamtnote der Masterarbeit errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Gutachten.
7. Veröffentlichung
- Erfolgreich bestandene Master-Arbeiten Masterarbeiten werden öffentlich in der Bibliothek / online ausgelegt.
- Wird eine Veröffentlichung der Arbeit nicht gewünscht, so kann dies durch eine entsprechende Erklärung auf dem Anmeldeformular verhindert werden. Hierzu ist im Fakultätsservicebüro ein Formular erhältlich.
Kontakt
: Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641)Prüfungsausschuss
Stand 10.10.2017