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Für den Studiengang Zeitabhängige Medien / Sound – Vision – Games

1. Allgemein

  • Zum Ende des Masterstudiengangs ist von den Studierenden eine Masterarbeit (Thesis) zu erstellen. 
  • In dieser sollen sie eine Aufgabe aus den Feldern ihres Studiengangs selbstständig und unter Anwendung wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Methoden und Erkenntnisse bearbeiten.
  • Die Thesis ist schriftliche Ausarbeitung.
  • Professor*innen schreiben Themen aus oder die Studierenden schlagen eigene Themen vor, die mit den Betreuer*innen abgestimmt werden.
  • Das Verhältnis theoretischer und praktischer Anteile kann vorher zwischen BetreuerInnen und Studierenden diskutiert und festgelegt werden. 
  • Die Thesis kann begonnen werden, wenn mindestens 45 CP Studiums erbracht sind.
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt 16 Wochen. Das Thema muss so gewählt sein, dass es in dieser Zeit bearbeitet werden kann.
  • Ein/e zugelassene/r Prüfer*in des Departments Medientechnik betreut und bewertet die Arbeit (ErstgutachterIn). Zusätzlich erfolgt eine Bewertung durch eine zweite Person (Zweitgutachter*in). Hierfür können auch Personen aus anderen Fakultäten, Hochschulen oder aus der Wirtschaft bestellt werden.

2. Anmeldung

  • Anmeldeformular für MA Thesis.
  • Das Thema einer Masterarbeit muss vor Beginn der Bearbeitungszeit bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden angemeldet werden.
  • Hierzu wird mit den Erst- und Zweitgutachter*innen das Anmeldeformular ausgefüllt und bei dem/der Zweitgutachter*in eingereicht. Dieser / diese reicht es dann zuerst an den/die Erstgutachter*in weiter und dieser / diese dann an den/die Prüfungsausschussvorsitzenden.
  • Bei externen zweiten GutachterInnen ist ein Nachweis über deren/dessen Qualifikation dem Anmeldeformular beizufügen (sofern von diesem Gutachter/in noch keine Arbeit im Department Medientechnik betreut wurde). Alternativ kann dieser Qualifikationsnachweis auch direkt zur/zum Prüfungsausschussvorsitzenden geschickt werden.
  • Dem Formular ist eine Leistungsübersicht beizufügen, aus der hervorgeht, dass alle notwendigen Modulprüfungen (mindestens 45 CP) erfolgreich abgelegt wurden.

3. Durchführungsphase

  • Der/die ErstgutachterIn überzeugt sich regelmäßig vom Fortschritt der Arbeit und berät gegebenenfalls den Studierenden.
  • Wird die Arbeit als Gruppenarbeit durchgeführt, so muss die individuelle Leistung eindeutig unterscheidbar sein.
  • Die verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind vollständig anzugeben.
  • Werden Textstellen wörtlich oder dem Sinne nach aus anderen Werken entnommen, so ist dies unter Angabe der Quellen kenntlich zu machen.
  • Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag verlängert werden. Dabei ist maximal eine Verlängerung der Bearbeitungszeit auf insgesamt 32 Wochen möglich. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit muss begründet werden. Er ist schriftlich, mit einer Stellungnahme des/der betreuenden Prüfers/Prüferin versehen, vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses zu stellen. In Härtefällen kann auch eine Unterbrechung der Bearbeitung vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses genehmigt werden.

4. Abgabe

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