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Wie erlange ich die 30 CP, wenn mein BA nur 180 CP hat?
Es gibt 3 Möglichkeiten:
1a) §21 a: Ihr habt nach dem BA min. 24 Wochen im Games/S-V Bereich VOLLZEIT gearbeitet.
Zur Anrechnung reicht Ihr folgendes ein (analog in das Fach und digital per E-Mail an den Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV)):
oder:
1b) Es kann ein Praktikum (nach dem BA) im Umfang von min. 24 Wochen im Games/S-V Bereich VOLLZEIT abgeleistet.
Zur Anrechnung reicht Ihr folgendes ein (analog in das Fach und digital per E-Mail an den PAV):
2) §21b: Ihr macht bei Master Kursen mit, die einen Bezug zu Games haben. Also alle Kurse der anderen Fakultäten oder anderer Hochschulen.
Wichtig ist es vorher abzufragen ob der Kurs anerkannt werden kann, damit es nachher keine Probleme gibt!
Der PAV benötigt zur Anerkennung:
3) §21c: Projekte mit jeweils 15 CP (450 Stunden)
Ihr führt ein oder zwei Projekt(e) mit klarem Games-Bezug im Umfang von jeweils 450 Stunden durch (15 CP durch) (bezieht sich auf die Games Wahlpflichtmodule von Sound-Vision).
Nach Abschluss des Projekts führt Ihr das Ergebnis vor und gebt folgendes analog ins Fach des PAV und die Doku digital per Mail:
Die anerkannten Leistungen werden vom PAV gesammelt und bei Erreichen der notwendig fehlenden CP (in der Regel 30) an das FSB weitergereicht und in HELIOS eingetragen.
Die fehlenden CP können auch nach Abgabe der MA Thesis eingereicht werden. Das MA Zeugnis wird erst ausgestellt, wenn alle notwendigen Credits (210) erreicht sind.
Die Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Zeitabhängige Medien / Sound – Vision – Games der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Hamburg University of Applied Sciences) vom 20. Februar 2020 besagt folgendes:
"§ 21 Bestehen der Masterprüfung und Abschlussdokumente
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle vorgeschriebenen Prüfungen der einzelnen Module einschließlich der Masterarbeit erfolgreich erbracht sind.
Die Abschlussdokumente werden ausgestellt, wenn im gesamten konsekutiven Studienverlauf, im Einklang mit der Prüfungs- und Studienordnung, insgesamt 300 CP erworben wurden. Studierende, die aufgrund eines sechssemestrigen Bachelorstudiengangs (180 CP) die Zulassung zu diesem Studiengang erworben haben, müssen für die Ausstellung der Abschlussdokumente
a. eine berufliche Tätigkeit als „Bachelor of Arts“ oder „Bachelor of Sciences“ von mindestens sechs Monaten oder eine mit 30 Leistungspunkten kreditierte Praxisphase von 24 Wochen nach Beendigung des Bachelorstudiums (im Berufsumfeld mit einem klaren Bezug zu Sound, Vision oder Games) nachweisen, oder
b. durch zusätzliche Leistungen aus dem übrigen Lehrangebot der Masterstudiengänge der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg oder einer anderen in- oder ausländischen Hochschule insgesamt erworbene 30 Leistungspunkte nachweisen oder
c. durch zusätzliche Leistungen aus zwei Wahlpflichtmodulen mit jeweils 15 Leistungspunkten erworbene Leistungspunkte nachweisen, die neben dem gewählten Wahlpflichtmodul erbracht worden sind.2