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Für den Studiengang Zeitabhängige Medien / Sound – Vision – Games

1. Allgemeines

  • Zum Abschluss des Masterstudiengangs ist von den Studierenden eine Masterarbeit (Thesis) zu erarbeiten. 
  • In der Masterarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, eine Aufgabe aus den beruflichen Tätigkeitsfeldern ihres Studiengangs selbstständig und unter Anwendung wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Methoden und Erkenntnisse zu bearbeiten.
  • Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung.
  • Professorinnen oder Professoren schreiben Themen aus oder die Studierenden erarbeiten einen Themenvorschlag, der mit einem Betreuer/in abgestimmt wird.
  • Das Verhältnis theoretischer und praktischer Anteile kann im Vorfeld zwischen BetreuerInnen und Studierenden diskutiert und festgelegt werden. 
  • Die Ausgabe der Thesis setzt die erfolgreiche Erlangung von mindestens 45 CP im Rahmen des Masterstudiums voraus.
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt 16 Wochen. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb dieser Zeit bearbeitet werden kann.
  • Ein/e zugelassene/r PrüferIn des Departments Medientechnik betreut und bewertet die Arbeit (ErstgutachterIn). Zusätzlich erfolgt eine Bewertung durch eine zweite Person (ZweitgutachterIn). Für das Zweitgutachten können auch Personen aus anderen Fakultäten, Hochschulen oder aus der Wirtschaft bestellt werden.

2. Anmeldung

  • Das Thema einer Master-Arbeit muss vor Beginn der Bearbeitungszeit beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses angemeldet werden.
  • Hierzu wird im Einvernehmen mit den BetreuerInnen (Erst- und ZweitgutachterInnen) das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben eingereicht.
  • Bei externen zweiten GutachterInnen ist ein Nachweis über deren/dessen Qualifikation dem Anmeldeformular beizufügen (sofern von diesem Gutachter/in noch keine Arbeit im Department Medientechnik betreut wurde). Alternativ kann dieser Qualifikationsnachweis auch direkt zum vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses geschickt werden.
  • Das Anmeldeformular ist beim Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641) abzugeben.
  • Dem Formular ist eine Leistungsübersicht beizufügen, aus der hervorgeht, dass alle notwendigen Modulprüfungen (min. 45 CP) erfolgreich abgelegt wurden.

3. Durchführungsphase

  • Der/die ErstgutachterIn überzeugt sich regelmäßig vom Fortschritt der Arbeit und berät gegebenenfalls den Studierenden.
  • Wird die Arbeit als Gruppenarbeit durchgeführt, so muss die individuelle Leistung eindeutig unterscheidbar sein.
  • Die verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind vollständig anzugeben.
  • Werden Textstellen wörtlich oder dem Sinne nach aus anderen Werken entnommen, so ist dies unter Angabe der Quellen kenntlich zu machen.
  • Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag verlängert werden. Dabei ist maximal eine Verlängerung der Bearbeitungszeit auf insgesamt 32 Wochen möglich. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit muss begründet werden. Er ist schriftlich, mit einer Stellungnahme des/der betreuenden Prüfers/Prüferin versehen, vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses zu stellen. In Härtefällen kann auch eine Unterbrechung der Bearbeitung vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses genehmigt werden.

4. Abgabe

  • Die Masterarbeit ist in drei Exemplaren und elektronischer Form (CD) beim Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641) spätestens am letzten Tage der Bearbeitungszeit abzugeben. Bei Postversand muss die Arbeit so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens am letzten Tag des Bearbeitungszeitraums in der HAW Hamburg eingeht.
  • Mit der Arbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung und die Einwilligung zur Veröffentlichung abzugeben.
  • Die Arbeit ist in gehefteter, gebundener oder anderer geeigneter Form im Format DIN A4 zusammenzustellen. 
  • Ton-, Bild- oder Datenträger sind in die Arbeit einzubinden.
  • Die Kosten für die Erstellung der Ausfertigungen gehen zu Lasten des Kandidaten.

5. Vortrag (Kolloquium)

  • Zum Abschluss der Masterarbeit kann die Arbeit durch den Kandidaten / die Kandidatin in einem Kolloquium vorgestellt werden.

6. Bewertung

  • Die Masterarbeit wird von den beiden Gutachtern bewertet.
  • Beide Gutachter fertigen eine schriftliche Beurteilung an.
  • Die Gesamtnote der Masterarbeit errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Gutachten.

7. Veröffentlichung

  • Erfolgreich bestandene Master-Arbeiten werden öffentlich ausgelegt.
  • Wird eine Veröffentlichung der Arbeit nicht gewünscht, so kann dies durch eine entsprechende Erklärung verhindert werden. Hierzu ist im Fakultätsservicebüro ein Formular erhältlich.

Kontakt

Fakultätsservicebüro (Gebäude A, Raum E33, Tel. 42875-4641)

Prüfungsausschuss

Stand 10.10.2017

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