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Der Games-Master ist mit einer Regelstudiendauer (eigentlich: Mindeststudiendauer) von nur 3 Semestern ein sehr kurzer Vollzeitstudiengang.


Es ist schon in Ordnung und realistisch, dass Euer Studium etwas länger als diese 3 Semester dauert.

Dennoch: deutlich zu viele unserer Studierenden studieren deutlich zu lang (aktuell im Durchschnitt •••).


Für unseren Studiengang gibt es die Vorgabe einer maximalen Studiendauer (Immatrikulationsordnung der HAW § 10, Absatz 4). Diese beträgt für den Games-Master in der Regel lediglich 8 Semester (!) oder wenn in 4 Semestern am Stück keine Leistung erbracht wurde. Es gibt Ausnahmen für Härtefälle von dieser Vorgabe, aber diese treffen nur sehr selten zu (Pflege und Erziehung eines Kindes unter 14, Pflege naher Angehöriger oder Vergleichbares).

Gängige Gründe für lange Studien sind: 

– Arbeit parallel zum Studium, um die hohen Kosten in Hamburg zu stemmen,

– Anstellung als WerkstudentIn oder in Praktika, 

– die günstige Krankenversicherung, 

– das enthaltene HVV-Ticket, 

– Firmengründung parallel zum Studium / Job begonnen (und dann nicht mehr zum Studieren gekommen)


Manche Studierende wissen allerdings auch nicht, dass ...

– man ein Studium bei Härtefällen auch pausieren kann – und sich dann sogar die Semestergebühren spart

– man seine Masterarbeit am Ende auch bereits exmatrikuliert ablegen kann (für eine einmalige Anmeldegebühr von 600 €). So kann eine jahrelange unnötige Immatrikulation eingespart werden.


Sehr lange Studienzeiten schwächen den Games-Master-Studiengang, und das Department Medientechnik und unsere Fakultät. Wir werden unter anderem daran gemessen, wie viele unserer Studierenden in welcher Zeit Ihr Studium erfolgreich beenden. Viele sehr lange Studien, viele Studienabbrüche oder lange inaktive Pause schaden uns dabei besonders stark.


Deshalb reden wir ab sofort mit allen Studierenden ab dem 10. Semester um sicherzustellen, dass Sie dies hier wissen und um mit Ihnen zusammen zu planen, wie Ihr Studienplan aussieht. Es gibt dazu dann eine Einladung zum Gespräch per Mail.




Auszug Immatrikulationsordnung der HAW Hamburg

§ 10 Exmatrikulation

(4) Studierende werden exmatrikuliert, die ihr Studium über einen längeren Zeitraum nicht betreiben. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn

• die doppelte Regelstudienzeit des Studienganges zuzüglich zweier Semester überschritten wurde (Anmerkung: das sind beim Games-Master also 8 Semester) oder 

• in vier aufeinanderfolgenden Semestern kein Leistungsnachweis erbracht wurde, wobei Zeiten einer Beurlaubung nicht eingerechnet werden. 

In Fällen einer besonderen persönlichen Härte soll von der Exmatrikulation abgesehen werden. Bei der Entscheidung sind erhebliche Erschwernisse beim Studium auf Grund einer Behinderung, durch die Pflege und Erziehung eines Kindes unter vierzehn Jahren, durch die Pflege einer oder eines nahen Angehörigen sowie durch vergleichbar schwerwiegende Umstände angemessen zu berücksichtigen. 

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