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Wie erlange ich die 30 CP, wenn mein BA nur 180 CP hat?

  • 
Ihr braucht 210 CP + Master um das MA Zeugnis zu bekommen
  • die 30 CP können sogar nach der MA Thesis eingereicht werden, dann gibt es das Zeugnis nach der Einreichung
  • Im Anhang findet Ihr den Originaltext aus der Prüfungsordnung (§21)

§21 a: Ihr habt nach dem BA min. 24 Wochen im Games/S-V Bereich VOLLZEIT gearbeitet.
Zur Anrechnung reicht Ihr folgendes ein (analog in das Fach und digital per E-Mail an den Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV):


  • Einen Arbeitsvertrag
- Ein Arbeitszeugnis (aus denen der Umfang in Wochen und das es Vollzeit ist hervorgeht
  • Eine kleine Doku, in der Ihr beschreibt, was Ihr in was für einer Firma getan hab
 (Nachweis des Bezugs zu Games/S-V).

oder:

Es kann ein Praktikum (nach dem BA) im Umfang von min. 24 Wochen im Games/S-V Bereich VOLLZEIT abgeleistet.


Zur Anrechnung reicht Ihr folgendes ein (analog in das Fach und digital per E-Mail an den PAV:

  • Einen Arbeitsvertrag

  • Ein Arbeitszeugnis (aus denen der Umfang in Wochen und das es Vollzeit ist hervorgeht
  • Eine kine kleine Doku, in der Ihr beschreibt, was Ihr in was von einer Firma getan hab
(Nachweis des Bezugs zu Games/S-V).

§21b: Ihr macht bei Master Kursen mit, die einen Bezug zu Games haben. Also alle Kurse der anderen Fakultäten oder anderer Hochschulen.

Wichtig ist es vorher abzufragen ob der Kurs anerkannt werden kann, damit es nachher keine Probleme gibt!


Der PAV benötigt zur Anerkennung:

  • Einen unterschriebenen Nachweis des Lehrenden über die erfolgreiche Teilnahme mit Note oder CP (Schein)

  • Einen Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis der Hochschule, aus dem hervorgeht, dass es sich um einen Master-Kurs handelt (Bachelor Kurse können nicht angerechnet werden)
  • Das ausgefüllte Anerkennungsformular pro Kurs einmal digital (.pdf) per e-Mail, einmal analog in das Fach

§21c: Projekte mit jeweils 15 CP (450 Stunden)
Ihr führt ein oder zwei Projekt(e) mit klarem Games-Bezug im Umfang von 450 Stunden durch (15 CP durch) (bezieht sich auf die Games Wahlpflichtmodule von Sound-Vision).

  • Wichtig ist es vorher abzufragen ob das Projekt in dem Umfang anerkannt werden kann, damit es nachher keine Probleme gibt!
  • Das heißt Ihr sprecht einen Lehrenden des Master und den (PAV) an und reicht ein „Treatment“ ein.
  • In diesem führt ihr die geplanten Soll-Stunden in groben Arbeitspaketen und Zeitplan auf (ca. 10-20 Stunden Schritte).
  • Ihr bekommt dann ein Formular, das Ihr ausfüllt. Ab dem Moment läuft das Projekt

Nach Abschluss des Projekts führt Ihr das Ergebnis vor und gebt folgendes analog ins Fach des PAV:


  • Dokumentation mit Lessons Learned und der Ist-Stundenaufstellung

  • Projektinhalt auf CD ab

Die anerkannten Leistungen werden vom PAV gesammelt und bei Erreichen der notwendig fehlenden CP (in der Regel 30) an das FSB weitergereicht und in HELIOS eingetragen.

Die fehlenden CP können auch nach Abgabe der MA Thesis eingereicht werden. Das MA Zeugnis wird erst ausgestellt, wenn alle notwendigen Credits (210) erreicht sind.


Die Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Zeitabhängige Medien / Sound – Vision – Games der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Hamburg University of Applied Sciences) vom 20. Februar 2020 besagt folgendes:

"§ 21 Bestehen der Masterprüfung und Abschlussdokumente

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle vorgeschriebenen Prüfungen der einzelnen Module einschließlich der Masterarbeit erfolgreich erbracht sind.

Die Abschlussdokumente werden ausgestellt, wenn im gesamten konsekutiven Studienverlauf, im Einklang mit der Prüfungs- und Studienordnung, insgesamt 300 CP erworben wurden. Studierende, die aufgrund eines sechssemestrigen Bachelorstudiengangs (180 CP) die Zulassung zu diesem Studiengang erworben haben, müssen für die Ausstellung der Abschlussdokumente
a. eine berufliche Tätigkeit als „Bachelor of Arts“ oder „Bachelor of Sciences“ von mindestens sechs Monaten oder eine mit 30 Leistungspunkten kreditierte Praxisphase von 24 Wochen nach Beendigung des Bachelorstudiums (im Berufsumfeld mit einem klaren Bezug zu Sound, Vision oder Games) nachweisen, oder
b. durch zusätzliche Leistungen aus dem übrigen Lehrangebot der Masterstudiengänge der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg oder einer anderen in- oder ausländischen Hochschule insgesamt erworbene 30 Leistungspunkte nachweisen oder
c. durch zusätzliche Leistungen aus zwei Wahlpflichtmodulen mit jeweils 15 Leistungspunkten erworbene Leistungspunkte nachweisen, die neben dem gewählten Wahlpflichtmodul erbracht worden sind.2

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