DSVGO
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Server Wartungsarbeiten
(* zugeben: das ist eigentlich eine Mindeststudiendauer.)
Sehr lange Studienzeiten schwächen den Games-Master-Studiengang, und das Department Medientechnik und unsere Fakultät. Wir werden unter anderem daran gemessen, wie viele unserer Studierenden in welcher Zeit Ihr Studium erfolgreich beenden. Viele sehr lange Studien, viele Studienabbrüche oder lange inaktive Pause schaden uns dabei besonders stark.
Für den Games-Master sieht unsere Immatrikulationsordnung (§ 10 siehe unten) vor:
Ist das bei Euch der Fall, könnt Ihr exmatrikuliert werden.
Das machen wir zwar nie ohne vorherige Gespräche, aber diese Gespräche führen wir ab sofort mit Leuten ab dem 9. Semester.
Es gibt übrigens Ausnahmen für Härtefälle (Pflege und Erziehung eines Kindes unter 14, Pflege naher Angehöriger oder Vergleichbares), aber selbst mit denen möchten wir dann reden.
Gängige Gründe für (zu) lange Studienverläufe sind:
Manche Studierende wissen allerdings auch nicht, dass ...
§ 10 Exmatrikulation
(4) Studierende werden exmatrikuliert, die ihr Studium über einen längeren Zeitraum nicht betreiben. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn
• die doppelte Regelstudienzeit des Studienganges zuzüglich zweier Semester überschritten wurde (Anmerkung: das sind beim Games-Master also 8 Semester) oder
• in vier aufeinanderfolgenden Semestern kein Leistungsnachweis erbracht wurde, wobei Zeiten einer Beurlaubung nicht eingerechnet werden.
In Fällen einer besonderen persönlichen Härte soll von der Exmatrikulation abgesehen werden. Bei der Entscheidung sind erhebliche Erschwernisse beim Studium auf Grund einer Behinderung, durch die Pflege und Erziehung eines Kindes unter vierzehn Jahren, durch die Pflege einer oder eines nahen Angehörigen sowie durch vergleichbar schwerwiegende Umstände angemessen zu berücksichtigen.